SUPERYACHT CHARTER FAQs
Die häufig gestellten Fragen
Beantwortung Ihrer Fragen
Das Chartern einer großen Yacht kann ein komplexer Prozess sein. Wenn Sie dem Team von Mlkyachts erlauben, jedes Detail zu perfektionieren, sind Sie alle Sorgen los. Wenn Sie unsicher sind, was Ihre Charteranforderungen betrifft, werden unsere Makler Sie gerne beraten. Auch wenn Sie die Verfügbarkeit einer Superyacht überprüfen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Team. Seine spezialisierten Makler stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Chartervertrag
Nachdem die Verfügbarkeit der von Ihnen gewählten Yacht überprüft wurde, erhalten Sie einen Standard-Chartervertrag von MYBA zur Unterschrift. Wenn der von Ihnen gewählte Törnplan eine Ein- oder Ausschiffung an einem anderen Ort als dem Heimathafen Ihrer Yacht erfordert, können Positionierungsgebühren (Liefer-/Rücklieferungsgebühren) anfallen. Diese Gebühren werden, falls zutreffend, im Voraus bestätigt und im Chartervertrag zusammen mit den eventuell anfallenden Steuern festgehalten.
Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des gesamten Charterpreises ist unmittelbar nach Unterzeichnung des MYBA-Chartervertrags per Banküberweisung zu leisten. Die verbleibenden 50 Prozent, zuzüglich einer Vorauszahlung für die Bereitstellung des Schiffes, zusammen mit allen Steuern, Liefer- und Rücklieferungsgebühren und zusätzlich vereinbarten Gebühren, sind fünf Wochen vor Vertragsbeginn per Banküberweisung zu zahlen.
Betriebliche Aufwendungen
Die APA ist zur Deckung der Betriebskosten eines Charters bestimmt, wie in den Charterbedingungen erläutert, wie z.B. Treibstoff, Lebensmittel, Getränke, Hafengebühren und ad hoc anfallende Nebenkosten, und wird dem Kapitän vor Beginn Ihres Charters übergeben. Er wird dafür sorgen, dass die Yacht vollgetankt und versorgt ist, wenn Sie an Bord kommen. Während Sie während Ihres Charters jederzeit eine aktuelle Zusammenfassung der Konten anfordern können, wird Ihnen Ihr Kapitän normalerweise am Ende des Törns einen vollständigen Satz von Konten vorlegen. Wenn die Ausgaben während des Charters die bereits gezahlte Summe übersteigen, werden sofort zusätzliche Barmittel angefordert.
Alle offenen Rechnungen aus dem Yachtcharter sollten vor Ihrer endgültigen Ausschiffung in bar oder per Banküberweisung beglichen werden. Selbstverständlich wird Ihnen jegliches Restguthaben am Ende Ihres Charters in voller Höhe zurückerstattet. Auf Wunsch kann der Transfer zur und von der Yacht durch Burgess oder den Kapitän der Yacht arrangiert werden, die Zahlung dafür wird von Ihrer APA Superyacht abgezogen.
Preise für Charter
Die Charterpreise werden pro Woche für die Anmietung der Yacht angegeben. Bei einer Charterdauer von mehr als sieben Tagen wird der Wochenpreis anteilig durch sieben geteilt und mit der Anzahl der Chartertage multipliziert. Bei einer Charterdauer von weniger als sieben Tagen wird in der Regel ein Aufschlag erhoben, der sich aus der Wochenrate geteilt durch sechs multipliziert mit der Anzahl der Tage ergibt. Für bestimmte Yachten gilt eine Mindestcharterdauer, die vom Makler bestätigt werden kann.
Die Preise für die Hochsaison gelten in der Regel für die beliebtesten Charterzeiten, d. h. Juli/August und Weihnachten/Neujahr, sowie für alle Großveranstaltungen wie den Großen Preis von Monaco und die Filmfestspiele von Cannes. Die Preise für die Nebensaison gelten für alle anderen Zeiträume (bitte beachten Sie, dass Nebensaison und Hauptsaison für bestimmte Orte unterschiedlich sein können).
Charterbedingungen
Die meisten Charterraten, die in dieser Publikation erscheinen, basieren auf den MYBA-Bedingungen, die voraussetzen, dass die Yacht dem Charterer in vollem Umfang und mit allen notwendigen Ausrüstungen zur Verfügung gestellt wird, ordnungsgemäß gegen Seerisiken versichert ist und von einer Superyacht-Besatzung geführt wird, deren Löhne, Verpflegung und Kleidung auf Rechnung des Eigners gehen.
Alle anderen Betriebskosten sind vom Charterer zu zahlen und umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) die folgenden Posten: Treibstoff und Schmieröle für die Yacht und ihre Beiboote; örtliche Steuern; Lotsengebühren; Hafen- und Jachthafengebühren; Zollabfertigung; Wasser und Strom; persönliche Wäsche; alle Lebensmittel, Weine, Biere, Spirituosen, alkoholfreie Getränke und Verbrauchsmaterialien für die Gruppe des Charterers; Landausflüge, Telekommunikation und Internetkosten für Superyachten. Bitte beachten Sie, dass es gelegentlich vorkommen kann, dass eine Yacht eine Abweichung von den oben beschriebenen Bedingungen anbietet. Unsere Makler werden Ihnen bei der Vorstellung der entsprechenden Yachten alle Einzelheiten zu den Charterbedingungen mitteilen, die von den MYBA-Standardbedingungen abweichen. Während einige Yachten in den USA gesetzlich zum Chartern zugelassen sind, entsprechen andere nicht den amerikanischen Steuerbestimmungen und können daher in US-Gewässern nicht gechartert werden. Bitte erkundigen Sie sich nach weiteren Informationen zu bestimmten Yachten.