FAQs zu Yachtcharter
Das Chartern einer großen Yacht kann ein sehr schwieriger Prozess sein. Beginnen Sie mit dieser Website. Sie ist eine allgemeine Einführung in nur einige der vielen schönen Yachten, die zum Chartern zur Verfügung stehen. Ausführlichere Informationen und individuelle Farbbroschüren zu diesen und anderen großartigen Yachten in unserem Charterportfolio sind auf Anfrage erhältlich. Wenn Sie unsicher sind, was Sie chartern möchten, werden unsere Makler Sie gerne beraten. Auch wenn Sie die Verfügbarkeit eines bestimmten Schiffes prüfen möchten, wenden Sie sich bitte an Mlkyachts. Unser engagiertes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die "Advance Provisioning Allowance" (APA) wird zum Zeitpunkt der letzten Charterzahlung fällig. Gemäß den MYBA-Bedingungen entspricht dieser Betrag in der Regel 25 Prozent der gesamten Chartergebühr, kann aber in einigen Fällen auch 30 Prozent betragen.
Die APA ist zur Deckung der Betriebskosten eines Charters bestimmt, wie in den Charterbedingungen erläutert, wie z.B. Treibstoff, Lebensmittel, Getränke, Hafengebühren und ad hoc anfallende Nebenkosten, und wird dem Kapitän vor Beginn Ihres Charters übergeben. Er wird dafür sorgen, dass die Yacht vollgetankt und versorgt ist, wenn Sie an Bord kommen. Während Sie während Ihres Charters jederzeit eine aktuelle Zusammenfassung der Konten anfordern können, wird Ihnen Ihr Kapitän normalerweise am Ende des Törns einen vollständigen Satz von Konten vorlegen. Wenn die Ausgaben während des Charters die bereits gezahlte Summe übersteigen, werden sofort zusätzliche Barmittel angefordert.
Alle offenen Rechnungen aus dem Yachtcharter sollten vor Ihrer endgültigen Ausschiffung in bar oder per Banküberweisung beglichen werden. Selbstverständlich wird Ihnen jegliches Restguthaben am Ende Ihres Charters in voller Höhe zurückerstattet. Auf Wunsch kann der Transfer zur und von der Yacht durch Burgess oder den Kapitän der Yacht organisiert werden, wobei die Bezahlung von Ihrer APA abgezogen wird.